Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC / Westrich

StVO / Appell an Verkehrsminister: Fahrradnovelle wieder in Kraft setzen

Durch einen Formfehler in der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung fallen derzeit auch die Bußgelder für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden zurück auf das Niveau vor der Reform.

Der Fahrradclub ADFC appelliert dringend an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.     

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen. Das ist ihm mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung auch in Teilen gelungen. Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden. Für die Fahrrad-Sicherheit gibt es einen breiten Konsens in Bund und Ländern. Minister Scheuer und seine LänderkollegInnen müssen das Raserthema im Notfall ausklammern und dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird.“

Politisches Patt darf keine Radfahrenden gefährden  

Die Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung nebst angeschlossenem Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann drohen jetzt auch den Rest der Reform zu kippen. Stork: „Eine Rolle rückwärts bei der Sicherheit von Radfahrenden darf Minister Scheuer auf keinen Fall zulassen.“

Sicherheit für Radfahrende seit Jahren bedenklich

Entgegen dem Trend in der Unfallstatistik verbessert sich die Verkehrssicherheit von Radfahrenden seit Jahren nicht. 88.850 Radfahrerinnen und Radfahrer verunglückten 2018 auf deutschen Straßen. Unter den Unfallopfern waren auch 10.225 Kinder. 445 Radfahrende kamen 2018 zu Tode, darunter 21 Kinder. Hauptunfallgegner ist das Auto. Hauptschuld an Kollisionen mit Autos trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer / die Autofahrerin.

Hinweis für Redaktionen: Unsere Pressemitteilung zum Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung finden Sie in unserem Pressebereich. Dort gibt es außerdem Themenfotos Radverkehr sowie unsere älteren Pressemitteilungen.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit rund 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork

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https://kaarst.adfc.de/artikel/stvo-appell-an-verkehrsminister-fahrradnovelle-wieder-in-kraft-setzen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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