Die Radfahrschule des ADFC Rhein-Kreis
 Neuss

Die Nachfrage nach Radfahr-Unterricht für Erwachsene steigt. Bisher hatte der ADFC Rhein-Kreis Neuss noch kein entsprechendes Angebot. Reinert Nicolas hat einen Lehrgang besucht und mit Gereon Backes die ersten Kurse durchgeführt.

Übungen im geschützten Raum
Übungen im geschützten Raum © Photo: Reinert Nicolas

Radfahren hat viele Vorteile. Es fördert die Gesundheit, leistet einen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität und entlastet Umwelt wie Geldbeutel. In der Gruppe unterwegs zu sein, ist für viele Radfahrende ein inspirierendes und geschätztes Gemeinschaftserlebnis. Nicht allein deswegen erlebt das Radeln in den letzten Jahren einen wahren Boom. Einfach den Helm aufsetzen und los geht`s. Jemanden besuchen, Einkäufe tätigen oder schlicht die wunderschöne Umgebung des Zuhauses genießen. Kurzum: Radfahren schenkt Lebensfreude! Auch die Politik hat die vielen Vorzüge des Radfahrens erkannt. So hat sich das Land NRW sich im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz das Ziel gesetzt, einen Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modal Split der Wege zu erreichen.

Radfahren will (neu) gelernt sein

Was für viele eine Selbstverständlichkeit ist, stellt manche jedoch vor eine größere Herausforderung. Entweder haben sie das Radfahren nie erlernt, oder sie sind schon jahrelang nicht mehr geradelt. Manchmal aus Mangel an Gelegenheiten. Oder auch, weil sie sich nach einem negativen Erlebnis wie einem Sturz nicht mehr zutrauen, sicher durch den Verkehr zu fahren.

In seiner Satzung verpflichtet sich der ADFC zur Förderung des Radverkehr. Dazu gehört es auch, all jenen den Zugang zum Radfahren zu ermöglichen, die es aus verschiedenen und sehr individuellen Gründen nicht mehr oder noch nicht sicher beherrschen, es aber gerne können wollen. Für diese Menschen haben wir jetzt auch im Rhein-Kreis Neuss ein Angebot. Der Unterricht beginnt im geschützen Raum und hat die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr zum Ziel.

Arbeiten in kleinen Gruppen

Die ersten beiden Radfahrkurse haben mittlerweile stattgefunden. Da unsere Radfahrcoaches noch nicht über jahrelange Schulungserfahrung verfügen und auch die Ausstattung der Radfahrschule nicht vom ersten Tag an auf höchstem Niveau liegt, haben wir mit der Schulung in einer kleinen Gruppe von jeweils vier Personen begonnen. Diese wurden von zwei Radfahrcoaches betreut, was eine sehr intensive und individuelle Unterstützung ermöglichte. Geübt wurde auf einem vom Verkehr vollkommen isolierten und geschütztem Gelände, das die Stadt Meerbusch freundlicherweise unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat.

Das Soester Radius-Konzept

Die Übungseinheiten in dem Kurs für erwachsene EinsteigerInnen und WiedereinsteigerInnen folgen dem „Radius“-Konzept der Radfahrschule des ADFC Soest. Zunächst geht es um das Verstehen, Erleben und später Erfahren der Balance. Indem sie das Fahrrad mit nur zwei Fingern am Sattel halten und es auf einer geraden Linie schieben, entwickeln die TeilnehmerInnen rasch ein gutes Verständnis für das Verhalten des Fahrrades in lotrechter und etwas gekippter Position. Schon hier, ganz am Anfang, erleben sie, wie wichtig die richtige Haltung und der möglichst weit nach vorn ausgerichtete Blick beim Radfahren ist.

Im zweiten praktischen Block geht es darum, das Verhalten des Fahrrades in sitzender Position kennenzulernen. Während anfangs immer beide Füße Bodenkontakt haben, werden die Schritte sukzessive länger und länger, bis das Rad ohne Bodenkontakt der Füße mehrere Meter rollt und dabei sicher beherrscht wird. Kombiniert mit verschiedenen Bremsübungen gewinnen die TeilnehmerInnen auf diese Weise sehr schnell Vertrauen in das Fahrrad und ihre eigenen Fähigkeiten.

Vorbereitung auf den Straßenverkehr

Im Anschluss daran beginnt das Üben des sicheren Auf- und Absteigens, des Anfahrens und schon sehr früh des Pedalierens. Den nächsten Schritt vom Geradeausfahren zum Kurvenfahren gehen die Teilnehmenden in den meisten Fällen intuitiv allein. Bis zum sicheren Slalom- und Kurvenfahren ist der Weg dann nicht mehr weit.

Spätestens am zweiten Tag lernen die TeilnehmerInnen das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung, den Schulterblick, Ausweich- manöver, Nebeneinander- und Kolonnenfahren. Der Höhepunkt ist eine gemeinsame Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr zum Schluss des Kurses mit einer Länge von 3 bis 5 Kilometern.

Die anfangs körperlich und mental als herausfordernd wahrgenommenen praktischen Übungen werden immer wieder durch theoretische Kurselemente aufgelockert. Dabei geht es insbesondere um technische Fragen, die ergonomisch richtige Einstellung des Fahrrades und die wichtigsten Verkehrs- und Verhaltensregeln für RadlerInnen. Dabei ist es immer wieder erfrischend zu erleben, wie im Rahmen einer lockeren Unterhaltung viele weitere wichtige Themen rund um das Radfahren von den Teilnehmenden angesprochen werden.

Die vielen positiven Kommentare und Beurteilungen der ersten Teilnehmenden haben uns sehr gefreut und in unserem Bestreben bestärkt, die Radfahrkurse für Erwachsene in diesem und in den nächsten Jahren fortzusetzen.

Wer sich für einen solchen Radfahrkurs interessiert, kann sich über Termine und Bedingungen sehr gut über die Internetseite „radfahrschule.adfc.de“ oder über die Seiten der regionalen Gliederungen wie z. B. „rhein-kreis-neuss.adfc.de“ informieren.

Fahrsicherheitstrainings geplant

Im nächsten Jahr werden wir zusätzlich zu den Anfänger-/Wiedereinsteigerkursen Fahrsicherheitstrainings anbieten. Diese werden für Radfahrende mit und ohne Pedelec angeboten. Damit wollen wir eine weitern Beitrag zum sicheren und unfallfreien Radfahren leisten.


https://kaarst.adfc.de/neuigkeit/die-radfahrschule-des-adfc-rhein-kreis-neuss

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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