Schutzstreifen auf L44 in Kaarst
Was lange währt, wird das endlich gut? Das muss die Praxis zeigen. Die Neusser Straße in Kaarst hat nach 25 Jahren Warten endlich Radverkehrsanlagen bekommen.
Die Neusser Straße in Kaarst geht über anderthalb Kilometer von der Maubisstraße bis zur Stadtgrenze an der Autobahnbrücke. Sie ist als Landesstraße L44 stark befahren und hat mit 13 Meter Fahrbahnbreite ausreichend Platz für Radverkehrsanlagen. Allerdings wird auf beiden Seiten fast durchgehend geparkt, was den planerischen Spielraum für Radwege stark einengt, wenn man an der Parksituation nichts ändern will. Die Baulast für die L44 liegt bei Straßen.NRW, doch weil der Landesbetrieb sich mit der anstehenden Sanierung Zeit ließ und die Stadt Kaarst dem Thema zunächst keine hohe Priorität gab, blieb die Neusser Straße jahrzehntelang ganz ohne Radweg. Den Durchbruch gab es im Jahr 2017, als im Planungs- und Verkehrsausschuss (PVA) die Markierung von Schutzstreifen beschlossen wurde. Auf der kurzen Friedensstraße, wo die L44 im Westen beginnt, wurden im Jahr 2019 dann die ersten Schutzstreifen markiert.
Konflikt mit Ruhendem Verkehr
Im Mai 2020 war dann auch die Neusser Straße an der Reihe. Und kaum waren die Markierungen aufgebracht, gab es große Aufregung um einige Kurzzeitparkplätze auf der Fahrbahn vor einem Kiosk am westlichen Ende der Straße, die aber im Konflikt mit dem Schutzstreifen gestanden hätten – und die es vorher dort nie gegeben hatte, denn in dem Bereich galt seit eh und je ein Halteverbot. Der Fahrradbeauftragte Horst Luhmer warnte vor dem Sündenfall: „Längsparkstände für Kurzzeitparker stellen wegen der häufigen Ein- und Ausparkvorgänge ein besonders hohes Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar und sind daher zu vermeiden, insbesondere dann, wenn kein Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,5 m Breite angelegt ist.“ Nach dieser eindringlichen Mahnung fand man dann doch noch einige Parkplätze um die Ecke, und seitdem ist es ruhig. Weiter östlich gibt es allerdings zahlreiche Dauerparkplätze neben dem Schutzstreifen. Schauen wir uns die Maße an.
Wo bleibt der Sicherheitsraum?
Der Fahrbahnquerschnitt von 13 Metern wurde aufgeteilt in je 2,00 Meter Längsparkstreifen mit 0,50 Meter Sicherheitsraum zum 1,50 Meter breiten Radfahrstreifen auf jeder Seite und eine Restfahrbahnbreite von insgesamt 5,00 Metern. Diese Maße entsprechen den gültigen Regeln, aber die Umsetzung hat ihre Tücken. So wurde der halbe Meter Sicherheitsraum nicht eigens markiert und auch nicht dem Schutzstreifen zugeschlagen, wie vor einigen Jahren auf der Neusser Seite der L44 geschehen, sondern dem Parkstreifen, der damit stolze 2,50 Meter breit ist. Das trägt der zunehmenden Breite von SUVs Rechnung, lädt aber auch zu saloppem Einparken mit großzügigem Abstand zum Fahrbahnrand ein. Dann ist vom Sicherheitsstreifen, der die Radfahrer vor sich öffnenden Autotüren schützen soll, nicht mehr viel übrig. Dieser Konflikt bleibt uns erhalten, solange unsere Kommunen nicht aufhören, Schutzstreifen neben Längsparkständen zu planen und die Leute immer dickere Autos kaufen. Und das ist nicht nur ein Kaarster Problem.
Von unserem Gastautor Heribert Adamsky