Porträtfoto von Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC

Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC © ADFC / Deckbar

Caroline Lodemann ist neue politische Geschäftsführerin des ADFC

Der ADFC hat mit Dr. Caroline Lodemann ab Mitte Februar 2024 eine neue politische Bundesgeschäftsführerin. Damit ist die Führung des weltweit größten Interessenverbands für Radfahrende wieder komplett.

Dr. Caroline Lodemann ist ab Mitte Februar 2024 Bundesgeschäftsführerin des ADFC – zuständig für die Bereiche Politik, Kommunikation und Verband. Sie teilt sich die Bundesgeschäftsführung mit Maren Mattner, verantwortlich für Tourismus und Dienstleistungen sowie den kaufmännischen Bereich. Lodemann will die Präsenz des ADFC weiter steigern und noch breitere Unterstützung für das Fahrradland Deutschland gewinnen.

Radfahren: Ein Gewinn für alle

Caroline Lodemann sagt: „Mich motiviert das ganzheitlich Gute am Fahrrad. Denn das Fahrradfahren fördert ja nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden derer, die es selbst praktizieren. Es ist auch gut für jene, die selbst nicht Rad fahren können oder wollen. Denn Radfahren hilft beim Klimaschutz, reduziert Lärm und Abgase und macht unsere Orte lebenswerter. Das Radfahren ist also ein Gewinn für uns alle. Umso mehr müssen Radwege flächendeckend sicher sein – damit es überall selbstverständlich werden kann, mit dem Rad zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen und zum Sport zu fahren. Dazu möchte ich beitragen und möglichst viele Menschen für das Rad und die Ziele des ADFC gewinnen.“

ADFC-Bundesvorsitzender Frank Masurat ergänzt: „Der ADFC-Bundesvorstand ist sehr glücklich, mit Caroline Lodemann eine ausgemachte Kommunikationsexpertin als Bundesgeschäftsführerin gewonnen zu haben, die viel Managementerfahrung und wissenschaftliche Expertise mitbringt und bestens vertraut ist mit Politikberatung und Interessensvertretung. In der sonst eher männlich geprägten Verkehrspolitik wird die weibliche Doppelspitze beim ADFC wieder einen erfrischenden Kontrapunkt setzen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, auf kraftvolle politische Kampagnen für die Verkehrswende und viel Sichtbarkeit für einen sympathischen, professionell aufgestellten ADFC.“ 

Managementerfahrene Kommunikatorin

Caroline Lodemann (43) hat in Kiel studiert und wurde in Göttingen promoviert. Die Literaturwissenschaftlerin, ausgebildete Mediatorin und Trainerin war neben Stationen in Bildungs- und Forschungsorganisationen langjährige Leiterin des Präsidialstabs und der Kommunikation der Leibniz-Gemeinschaft. Caroline Lodemann ist leidenschaftliche Sportlerin und lebt mit ihrer Familie in Berlin.

Weltweit größter fahrradpolitischer Verband

Der ADFC ist der größte Interessenverband der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit – mit über 230.000 Mitgliedern, mehr als 500 regionalen Gliederungen und rund 11.000 ehrenamtlich Engagierten. Er setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Verkehrswende und mehr Platz und Recht fürs Rad ein. Der 1979 gegründete Club wird von einem ehrenamtlichen Bundesvorstand geführt. Das operative Geschäft betreibt die ADFC-Bundesgeschäftsstelle an den Standorten Berlin und Bremen unter einer zweiköpfigen Bundesgeschäftsführung. Maren Mattner leitet seit 2011 den kaufmännischen Bereich und seit 2021 zusätzlich den Bereich Tourismus und Dienstleistungen. Caroline Lodemann wird die Bereiche Politik, Kommunikation und Verband leiten. Beiden zur Seite steht ein 40-köpfiges hauptamtliches Team.

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Porträtfoto von Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC

Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC

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Foto mit Lastenrad von Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC

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https://kaarst.adfc.de/pressemitteilung/caroline-lodemann-ist-neue-politische-geschaeftsfuehrerin-des-adfc

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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