Mann auf einem Rad steht zwischen Autos

Fahrradfahren im dichten Autoverkehr © ADFC / Westrich

ADFC-Jahresbilanz 2020: Die Verkehrswende steckt im Stau

Das Fahrrad boomte im Corona-Jahr. Nie wurden mehr Fahrräder verkauft als 2020, nie entdeckten so viele Menschen das Radfahren neu für sich, als während der Pandemie. Dennoch zieht der Fahrradclub ADFC eine ernüchterte Bilanz.

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Eigentlich stehen alle Zeichen auf Grün für den Radverkehr. Immer mehr Menschen wollen im Alltag das Auto gern häufiger gegen das Rad eintauschen. Erstmals gibt es richtig Geld vom Bund für den Radwegebau in den Kommunen. Die Politik überschlägt sich mit Empfehlungen zum Radfahren. Selbst der ADAC sagt, dass die Radwege in Deutschland schlicht unterdimensioniert sind. Und dennoch kommt die Verkehrswende mit der Neuverteilung des Straßenraums nicht aus den Startlöchern. Politische Mutlosigkeit in Stadträten und Verkehrsverwaltungen sind die Hauptursache des Problems. Verstärkt wird die Blockade durch lautstarke Auto-Traditionalisten, die mit Klauen und Zähnen ihr eingebildetes Recht verteidigen, vor jedem beliebigen Ziel parken zu dürfen – am besten gratis und über zwei Parkplätze hinweg, weil die immer größeren Autos nirgendwo mehr hineinpassen. Den Ländern und Kommunen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und Fahrrad, Fuß und Nahverkehr mehr Platz und Priorität in der Stadtplanung einräumen, gratulieren wir ausdrücklich zu einer zukunftsorientierten Politik. Den anderen rufen wir zu: Fangt endlich an! Auto-first-Politik war gestern – die Menschen wollen gute Alternativen!“

Bundesregierung verfehlt NRVP-Ziel

Der ADFC kritisiert auch die Nicht-Erreichung selbst der ambitionslosen Ziele des jetzt ablaufenden Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020. Damit hatte die Bundesregierung einen deutschlandweiten Radverkehrsanteil von 15 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt. Zum Vergleich: Die Niederlande haben einen Radverkehrsanteil von 27 Prozent. Hierzulande tatsächlich erreicht wurden nach letzten Studien elf Prozent, das entspricht einem Prozentpunkt Wachstum in zehn Jahren NRVP-Laufzeit. Deutliche Wachstumsraten beim Radverkehr haben nur die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg. Marginal verbessern konnten sich Niedersachen, Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Bedenklich ist die Entwicklung mit rückläufigem Radverkehrsanteil in Sachsen-Anhalt, Thüringen und besonders in Brandenburg. Das Saarland stagniert mit kläglichen drei Prozent Radverkehrsanteil auf dem letzten Platz.  Peters: „Es reicht nicht, wenn das Bundesverkehrsministerium unverbindlich auf mögliche Wachstumsraten beim Radverkehr hinweist und den alten NRVP als weitgehend umgesetzt erklärt. Wir brauchen klar messbare Ziele, eine Verstetigung der Bundesmittel und ein verbindliches Maßnahmenprogramm für den Bau von Qualitätsradinfrastruktur durch Bund, Länder und Kommunen. Auch ein bundesweites Monitoring des Radwegebaus fehlt bisher. Daran wird sich der künftige NRVP 3.0 messen lassen.“

Gut: Fahrradprofessuren und Sonderprogramm Stadt + Land       

Positiv hebt der ADFC die Finanzierung von Stiftungsprofessuren Radverkehr durch das Bundesverkehrsministerium hervor. Einen deutlichen Schritt nach vorn markiert auch das Klimapaket mit seinem Bekenntnis der Bundesregierung zum kraftvollen Ausbau der Radinfrastruktur zulasten von Kfz-Flächen sowie das damit verbundene Sonder-Investitionsprogramm Stadt + Land und weitere Mittel für Modellprojekte, Radschnellwege und das touristische Radnetz Deutschland. Damit hat der Bund seine Investitionen in den Radverkehr bis 2023 verdreifacht. Peters: „Leider geht es trotz gutem Willen viel zu langsam voran. Nach einem Jahr sind die Fördervoraussetzungen für das Sonderprogramm jetzt fertig, aber viele Kommunen haben weder die personellen noch konzeptionellen Voraussetzungen dafür geschaffen, um das Geld des Bundes für den Radwegebau zu beantragen und verbauen zu können. So bleibt das Fahrradland Deutschland noch lange eine Großbaustelle.“    

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Hashtag: #MehrPlatzFürsRad

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Mann auf einem Rad steht zwischen Autos

Fahrradfahren im dichten Autoverkehr

Copyright: ADFC / Westrich

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ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

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https://kaarst.adfc.de/pressemitteilung/die-verkehrswende-steckt-im-stau

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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