Zugeparkte Radwege tragen dazu bei, dass sich viele Radfahrende unsicher fühlen.

Zugeparkte Radwege tragen dazu bei, dass sich viele Radfahrende unsicher fühlen. © ADFC / Wallat

Fahrrad-Ausblick 2024: ADFC fordert ideologiefreie Verkehrspolitik

Der ADFC fordert für 2024 eine ideologiefreie Verkehrspolitik und eine schnelle Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Der Fahrradclub ADFC blickt kritisch auf das Jahr 2023 zurück. Die Bundesregierung hat die Mittel für den Radverkehr deutlich zurückgefahren, der geplante flächendeckende Ausbau der Radwegenetze ist kaum vorangekommen, das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden ist weiterhin schlecht – und vor allem: Die dringend notwendige Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist durch die Blockade einiger Bundesländer vorerst gescheitert. Für das Jahr 2024 fordert der ADFC eine ideologiefreie Verkehrspolitik und die schnelle Einigung beim StVG zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.   

ADFC-Bundesvorsitzender Frank Masurat sagt: „Leider haben wir 2023 den Eindruck gewonnen, dass Verkehrspolitik immer parteitaktischer und ideologischer wird. Im Vordergrund stehen immer öfter nicht das Gemeinwohl, nicht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, nicht die faire Aufteilung des Straßenraums, nicht die Freiheit der Verkehrsmittelwahl auch auf dem Land – sondern partikuläre Interessen des motorisierten Verkehrs und künstlich aufgeheizte Debatten. Die legitimen Interessen von Radfahrenden und von Fußgängern, mehr Schutz und Freiraum auf der Straße zu bekommen, werden als ideologisch gebrandmarkt und diskreditiert. Gleichzeitig erinnert das Festhalten an den jahrzehntealten Privilegien des Autoverkehrs selbst an eine Ideologie. Damit muss 2024 wirklich Schluss sein. Deutschland muss zu einer sachorientierten Verkehrspolitik kommen, die allen dient und den Klimaschutz ernstnimmt. Dazu gehört ein kraftvoll modernisiertes Straßenverkehrsgesetz, das Platz und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet - nicht nur für die, die im Auto sitzen.“

2023 – Durchhänger beim Straßenverkehrsrecht

Die Bundesregierung hat sich mit dem Nationalen Radverkehrsplan vorgenommen, den Radverkehr bis 2030 zu verdoppeln und für durchgängige und sichere Radwegenetze im ganzen Land zu sorgen. Das Jahr 2023 hat zu diesem Ziel allerdings kaum beigetragen. Der ADFC-Fahrradklima-Test zeigte im April, dass 245.000 Befragte weiterhin unzufrieden mit den Bedingungen zum Radfahren sind. 80 Prozent finden die Radwege zu schmal und 70 Prozent fühlen sich beim Radfahren nicht sicher. Im Bundeshaushalt 2024 sind weitere Kürzungen geplant. Statt der notwendigen jährlichen Fahrradmilliarde zur Kofinanzierung von Radinfrastruktur in den Kommunen sind 2024 weniger als die Hälfte vorgesehen.

Masurat: „Die härteste Bremse für den zukünftigen Ausbau der Radwegenetze allerdings war das vorläufige Scheitern der StVG-Reform im Bundesrat. Die Bundesregierung verfehlt so ihren eigenen Koalitionsvertrag und die Ziele des Nationalen Radverkehrsplans zugleich. Für viele Menschen in Deutschland bedeutet das, auch für kürzere Wege weiterhin ins Auto gezwungen zu sein, weil sichere und komfortable Alternativen für die tägliche Mobilität schlichtweg fehlen.“

2024 – StVG-Reform und jährliche Fahrradmilliarde endlich sichern

Der ADFC fordert von der Politik, klimafreundliche und sichere Mobilität für alle Menschen in Deutschland zu ermöglichen – und dafür Ideologien und Parteitaktik zu überwinden. Dafür müssen Bund und Länder im Vermittlungsausschuss eine Lösung für die vorerst gescheiterte Verkehrsrechtsreform finden, die den Kommunen endlich Spielräume für die Neuverteilung von Verkehrsflächen gibt und gleichzeitig die Zahl der Verkehrstoten und Schwerstverletzten gemäß Vision Zero gen Null bringt. Städte und Gemeinden müssen die Chancen des Radverkehrs nutzen, ohne ihn gegen den Fußverkehr auszuspielen oder als Anti-Auto-Maßnahme zu verteufeln. Außerdem fordert der ADFC anstelle zeitlich befristeter Förderprogramme einen Fonds, der die Finanzierung des Radwegebaus langfristig sicherstellt. Die Höhe des Fonds muss sich an der jährlichen „Fahrradmilliarde“ orientieren, die die Verkehrsministerkonferenz als notwendig definiert hat.      

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.  

Downloads

Zugeparkter Radweg in Berlin

Zugeparkter Radweg in Berlin

Copyright: ADFC / Wallat

4032x3022 px, (JPG, 4 MB)

Porträt des ADFC-Bundesvorsitzenden Frank Masurat.

ADFC-Bundesvorsitzender Frank Masurat

Copyright: ADFC / Deckbar

5772x3848 px, (JPG, 3 MB)


https://kaarst.adfc.de/pressemitteilung/fahrrad-ausblick-2024-adfc-fordert-ideologiefreie-verkehrspolitik

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt