ADFC, ZIV und Zukunft Fahrrad begrüßen die EU Declaration on Cycling.

ADFC, ZIV und Zukunft Fahrrad begrüßen die EU Declaration on Cycling. © ADFC/ZIV/Zukunft Fahrrad

Fahrradverbände begrüßen EU-Erklärung zum Radverkehr

Europäische und deutsche Fahrradverbände begrüßen den heute von EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean in Sevilla präsentierten Vorschlag für die „European Cycling Declaration“.

Die Erklärung soll als "strategischer Kompass für bestehende und künftige politische Maßnahmen" dienen, um "das volle Potenzial des Radverkehrs in der Europäischen Union auszuschöpfen".

Ehrgeizige Initiative

Die European Cycling Declaration ist die bisher ehrgeizigste Initiative der EU-Kommission zum Thema Radverkehr. Sie beschreibt die enormen Vorteile des Radverkehrs für Europa und macht Radfahren und die Fahrradwirtschaft zu einem wichtigen Bestandteil des europäischen Green Deal. Dort heißt es: "Diese Erklärung erkennt das Radfahren als eine der nachhaltigsten, zugänglichsten und inklusivsten, kostengünstigsten und gesündesten Formen der Fortbewegung und Freizeitgestaltung an sowie seine zentrale Bedeutung für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft."

Rebecca Peters, ADFC-Bundesvorsitzende: „Die EU-Kommission bekennt sich mit der "Declaration on Cycling" zum Fahrrad als entscheidendes Verkehrsmittel für die Mobilität der Zukunft. Das ist ein gutes Zeichen. Die Erklärung greift dabei wichtige Punkte auf, für die sich der ADFC auf nationaler Ebene seit Jahren unermüdlich einsetzt. Sie fordert ein klares Bekenntnis zu besseren Radfahrbedingungen in ganz Europa - sichere und durchgehende Radwegenetze, gute Abstellmöglichkeiten, flächendeckende Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder und ein Netz von Radschnellwegen, die Stadt und Land miteinander verbinden. Die EU-Erklärung muss jetzt für ganz Europa ein Impuls sein, um in die Zukunft zu investieren. Für die Bundesregierung und Verkehrsminister Wissing ist sie hoffentlich ein Signal, das Fahrradland Deutschland nicht länger durch rückwärtsgewandte Politik auszubremsen. Wenn Europa Fahrradkontinent wird, muss Deutschland vorne mit dabei sein."

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad: „Wir brauchen eine gemeinsame EU-Fahrradpolitik, die den Radverkehr auf eine Stufe mit anderen Verkehrsträgern und Wirtschaftszweigen stellt und Milliarden für Investitionen in Europa freisetzt. Wie beim Nationalen Radverkehrsplan werden hier alle Sektoren zusammen gedacht, was enorme Chancen bietet. In Deutschland liefert die EU Cycling Declaration wichtigen Rückenwind für eine engagiertere Radverkehrsförderung durch Bund, Länder und Kommunen. Die Bundesregierung sollte sie zum Anlass nehmen, die geplanten Haushaltskürzungen für den Radverkehr zurückzunehmen und den EU-Vorschlag für einen verringerten Mehrwertsteuersatz auf Fahrradprodukte und Dienstleistungen einführen.“

Anke Schäffner, Leiterin Politik & Interessenvertretung, ZIV – Die Fahrradindustrie: "Ein historischer Tag für das Fahrrad und den Radverkehr in Europa! Der ZIV begrüßt die EU Cycling Declaration sehr und ist hocherfreut, dass das Fahrrad damit weit oben auf der politischen Agenda der EU steht - denn genau da gehört es hin! Besonders freuen wir uns, dass in der Declaration eine Bandbreite an Themen adressiert wird, für die sich der ZIV zusammen mit den Radverbänden in Deutschland und Brüssel seit Jahren politisch stark macht – unter anderem Fahrradinfrastruktur, Verkehrssicherheit, Multi-/Intermodalität, Fahrradtourismus sowie die Schaffung attraktiver Bedingungen für den Fahrradstandort Europa. All diese Themen sind elementar, um das Radfahren zu fördern, aber auch um ein attraktives Umfeld für die Fahrradindustrie in Europa zu schaffen."

Beschluss bis Ende 2023 geplant

Mit dem heutigen Vorschlag für eine European Cycling Declaration wird eine Ankündigung des ehemaligen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, Anfang des Jahres umgesetzt. Sie folgt auf eine Entschließung des EU-Parlaments vom Februar und eine von Belgien initiierten Aufruf, der von einer Mehrheit der EU-Länder unterzeichnet wurde. Der Vorschlag enthält acht Leitsätze und 35 Bekenntnisse zum Radverkehr und zur Fahrradwirtschaft. Bis Ende 2023 soll der Vorschlag als gemeinsame Erklärung von Kommission, Parlament und Rat der EU beschlossen werden.

Die Fahrradverbände beglückwünschen die Kommission zu ihrem kooperativen Ansatz, der zu dieser Erklärung geführt hat. Eingebunden waren nicht nur das Europäische Parlament und der Europäische Rat, sondern auch Städte, Regionen, Vertreter:innen der Mitgliedstaaten, Industrieverbände, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die in der Expertengruppe der Kommission für urbane Mobilität (EGUM) vertreten sind.

Link zu EU Cycling Declaration: https://transport.ec.europa.eu/news-events/news/european-declaration-cycling-2023-10-04_en

Link zum gemeinsamen Statement der europäischen Verbände CIE, ECF und Conebi: https://cyclingindustries.com/news/details/cycling-declaration

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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