Ab aufs Rad: Der Herbst lockt mit bunten Farben nach draußen.

Ab aufs Rad: Der Herbst lockt mit bunten Farben nach draußen. © ADFC / Westrich

Radfahren im Herbst: ADFC-Tipps für die goldene Jahreszeit

Der Herbst ist eine tolle Jahreszeit zum Radfahren. Der ADFC gibt hilfreiche Tipps, wie man vom Sattel aus den Zauber des Herbstradelns am besten genießen kann.

Wenn sich die Blätter färben und die Tage kürzer werden, beginnt eine tolle Radfahrzeit. Der Herbst lockt mit satten Farben und frischer Luft nach draußen. Frühe Dunkelheit, Regenwetter, nasses Laub und die ersten kalten Tage sind mit der richtigen Vorbereitung kein Problem.

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel fürs ganze Jahr, und der Herbst ist die schönste Jahreszeit zum Radfahren. Die Natur ist wunderbar farbenfroh und die tiefstehende Sonne taucht alles in ein goldenes Licht. Wer sein Fahrrad jetzt in den Winterschlaf schickt, verpasst das Beste. Leider machen ungeräumte Radwege mit rutschigem Laub und Schlaglöchern vielerorts den Radfahrenden das Leben unnötig schwer. Hier sind die Städte und Kommunen gefordert, ihrer gesetzlichen Räumpflicht nachzukommen und verkehrswichtige Radwege an 365 Tagen im Jahr freizuhalten. Damit möglichst viele Menschen den Zauber des Herbstradelns ungetrübt und ohne Stürze und Blessuren genießen können.“

Licht und Beleuchtung: Sehen und gesehen werden

Wenn die Tage kürzer werden, Nebel und Regen Einzug halten und es früh dunkel wird, ist gute Beleuchtung besonders wichtig, um zu sehen und gesehen zu werden. Auch wenn man im Hellen losfährt – schnell ist auf dem Rückweg die Sonne schon weg. Der ADFC empfiehlt Nabendynamo und LED-Licht. Diese Kombination ist zuverlässig, wartungsarm und langlebig. Auch Reflektoren sind wichtig, um von anderen gesehen zu werden. Am Fahrrad sind sie Pflicht, an der Kleidung können sie sinnvoll sein. Auf adfc.de finden Herbstradler:innen alles zum Thema Beleuchtung und Reflektoren.

Kleidung: Zwiebelprinzip und Reflektoren

Radfahren im Herbst bedeutet, sich auf wechselnde Wetterumstände einzustellen. Morgens sind die Temperaturen schon einstellig, mittags ist es oft spätsommerlich warm, Sonne und Regen wechseln sich ab und frischer Wind kann auch trainierte Radfahrende ins Schwitzen bringen. Bei der Fahrradgarderobe gilt deshalb das Zwiebelprinzip – wer mehrere Schichten trägt, kann schnell eine Lage an- oder ausziehen. Regenschutz im Gepäck ist nie verkehrt und mit heller und reflektierender Kleidung ist man für andere besser sichtbar, auch bei Regen, Nebel oder bei Gegenlicht. Alternative: Reflektorbänder fürs Hosenbein oder den Arm. Alles zur Wahl der richtigen Kleidung steht auf adfc.de.

Zubehör: Besser haben als brauchen

Bei tiefstehender Sonne können eine Sonnenbrille oder eine Schirmmütze helfen, den Überblick zu behalten und nicht geblendet zu werden. Achtung: Wer die Sonne im Rücken hat, muss damit rechnen, dass der Gegenverkehr geblendet wird. Bei Regenwetter und nasser Fahrbahn sind gute Schutzbleche mit Spritzschutz sinnvoll. Wasserdichte Packtaschen gehören im Herbst nicht nur für Vielfahrer:innen zur Standardausrüstung, ein Schlauchtuch schützt den Hals bei Kälte und Nässe, und wasserfeste Handschuhe halten die Hände warm und trocken. Außerdem nützlich, wenn’s draußen nass ist: Regenhose oder Regenchaps, ein Regenschutz für den Sattel und wasserdichte Überschuhe. Weitere Tipps zu passendem Fahrradzubehör für Herbst und Winter gibt’s auf adfc.de.

Mehr Infos im Herbst-Dossier

Der ADFC hat auf seiner Website viele wissenswerte Informationen zum Radfahren im Herbst zusammengestellt. Wer haftet im Fall von einem Sturz auf rutschigem Untergrund? Welche Fahrradbeleuchtung ist erlaubt und welche nicht? Und welche Pflege braucht mein Rad in der kalten Jahreshälfte? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unserem Dossier „Radfahren im Herbst“.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Ab aufs Rad: Der Herbst lockt mit bunten Farben nach draußen.

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Warme Sonnenstrahlen und bunte Blätter machen das Herbstradeln besonders.

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Morgenstimmung am Rhein: So schön ist's nur im Herbst.

Copyright: Rebecca Peters

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https://kaarst.adfc.de/pressemitteilung/radfahren-im-herbst-adfc-tipps-fuer-die-goldene-jahreszeit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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