Der ADFC ist die Fahrradlobby mit mehr als 190.000 Mitgliedern.
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Mehr Platz fürs Rad - für gute und breite Radwege, sichere Fahrradabstellplätze und für bessere Radfahrbedingungen für Jung und Alt: Das fordert die Kampagne auch 2020!
#MehrPlatzFürsRad

Der ADFC will die Verkehrswende – mit dem Fahrrad im Mittelpunkt.
Zu den ADFC-Positionen

Mehr als 13.000 Menschen sind im ADFC vor Ort für besseren Radverkehr aktiv. Unser Ziel: Lebenswerte Städte mit viel mehr Radverkehr.
ADFC vor Ort

Rad- und Fußverkehr sind aktive Mobilität – das Herz der Mobilität der Zukunft. Es geht nicht nur ums Fahrrad – es geht vor allem um die Lebensqualität von Menschen. Der ADFC will von der autogerechten hin zur menschenfreundlichen Stadt.
Zum ADFC Fahrradklima-Test

Der ADFC will, dass die Mehrheit aller Menschen das Fahrrad künftig ganz selbstverständlich als Alltagsverkehrsmittel verwenden kann.
Verbrauchertipps für den Alltag

Video: Der ADFC will #MehrPlatzfürsRad

Neuigkeiten

Wir begrüßen alle Radbegeisterten zum Mitmachen

Hier der schnelle Weg ins Touren- und Veranstaltungsportal

Jeder sprich mit jedem - der Tuppenhof ist ein kommunikativer Ort.

Anradeln 2024: Volles Haus im Tuppenhof

9. April 2024

Das schöne Wetter hatte am Sonntag, dem 6. April etwa 60 Fahrradbegeisterte in den Kaarster Tuppenhof gelockt. Radlerinnen und Radlern des ADFC feierten ein Wiedersehen - auch mit der Inklusionsgruppe aus Reuschenberg.

Angenehme Tagungs-Atmosphäre im Obergeschoss des Kreismedienzentrums

Mitgliederversammlung des ADFC Rhein-Kreis Neuss

7. April 2024

Im Kreismedienzentrum, dem ehemaligen Rathaus von Holzheim, fand am Samstag, dem 6. April bei schönem Frühlingswetter die Mitgliederversammlung 2024 unseres Kreisverbands statt. Neben interessanten Berichten standen auch Wahlen auf der Tagesordnung.

Üben im geschützten Raum

Radfahrschule für Erwachsene: ein neues Angebot des ADFC Rhein-Kreis Neuss

18. März 2024

Sie können (noch) nicht Rad fahren? Oder Sie trauen sich nicht mehr aufs Fahrrad? Dann sind Sie bei unserer Radfahrschule für Erwachsene richtig!

Hansaring: Radfahrerampel ermöglicht Weiterfahrt

Verkehrspolitische Exkursion durch Köln

30. September 2023

Auf Einladung der ADFC Köln und des ADFC NRW traf man sich am letzten Samstag im September an der Kölner Radstation. Christoph Schmidt führte uns über die Radwege und Fahrradstraßen der Kölner Innenstadt. Und wir staunten nicht schlecht.

Übungen im geschützten Raum

Die Radfahrschule des ADFC Rhein-Kreis
 Neuss

9. September 2023

Die Nachfrage nach Radfahr-Unterricht für Erwachsene steigt. Bisher hatte der ADFC Rhein-Kreis Neuss noch kein entsprechendes Angebot. Reinert Nicolas hat einen Lehrgang besucht und mit Gereon Backes die ersten Kurse durchgeführt.

Woilfgang Pleschka (li) mit Friedel Kievelitz (re)

Wolfgangs Spuren bleiben

25. August 2023

Er war das fröhliche Zentrum des Grevenbroicher ADFC und hat so viel für den Radverkehr in der Schlossstadt getan, dass seine Spuren sichtbar bleiben werden. Nachruf für unseren verdienten Aktiven Wolfgang Pleschka.

Jupp fährt voran bei der Einweihung eines neuen Radwegs an der Bundesstraße zwischen Anstel und Gohr.

Jupp Kirberg - ein Nachruf

23.12.2021

Ein war ein großer Fahrradfreund und Lehrer, er ist uns auf wichtigen Wegen vorangefahren und hat uns vieles beigebracht.. Am 15. Dezember hat er uns für immer verlassen.

Barrieren-Kataster für Kaarst

31.05.2021

Der Kaarster ADFC hat Bürgermeisterin Ursula Baum eine lange Liste von Barrieren überreicht, die noch aus der Moped-Ära stammen und einem fahrradfreundlichen Kaarst im Weg stehen. Jetzt soll Ernst gemacht und die Hindernisse abgebaut werden.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wo kann ich in Kaarst Fahrradboxen mieten?

    In Kaarst stehen an allen S-Bahn-Haltepunkten abschließbare Miet-Fahrradboxen:

    S28-Haltepunkt Kaarst-Ikea
    S28-Haltepunkt Kaarst-Mitte
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Nord
    S28-Haltepunkt Kaarster See-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Süd
    S8-Haltepunkt Büttgen-Nord

    Die Verkehrsbetriebe/ die Stadt Kaarst planen eine Änderung im Nutzungssystem. Daher können hier z.Z. keine Angaben zur Anmietung gemacht werden.

    Maße der Boxen:
    Die Boxen an allen S28-Haltepunkten haben die Außenmaße:
    H: 1,35m - B: 0,86m - L: 2,00m

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Nord haben die Außenmaße:
    H: 1,23m - B: 0,93m - L: 1,88m
     

    Die Boxen am S8-Haltepunkt Büttgen-Süd haben die Außenmaße:
    H: 1,10m - B: 0,69m - L: 2,00m

    Interessenten wenden sich an:

    = unbekannt =
     

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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